Die meisten Arbeiten für Straßen- und Wegebau werden von der öffentlichen Hand, Landkreis und Gemeinde vergeben. Öffentliche Wegeflächen werden sowohl neugebaut als auch unterhalten sowie instandgesetzt. In einem neuen Wohn- oder Gewerbegebiet werden Straßen bedarfsgerecht geplant und anschließend gebaut. Dazu gehören unter anderem Pflasterarbeiten für Gehwege und Radwege, bis hin zu Anliegerstraßen ohne Durchgangsverkehr für Lkw. Gängige Bodenversiegelungen sind der Asphaltbau sowie die Pflasterverlegung.